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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2003 - 10 B 1593/03   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2003 - 10 B 1593/03 (https://dejure.org/2003,7390)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.09.2003 - 10 B 1593/03 (https://dejure.org/2003,7390)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. September 2003 - 10 B 1593/03 (https://dejure.org/2003,7390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BauO NRW § 71; ; BauO NRW § 80; ; BauGB § 37 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO NRW § 71; BauO NRW § 80; BauGB § 37 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwehranspruch gegen bauaufsichtsrechtliche Zustimmungserklärung; Verletzung des Rücksichtnahmegebotes bei Bauvorhaben im Außenbereich; Nachbarrechte bei Vorhaben im Außenbereich; Erzwingung eines Bauleitverfahrens durch einen Nachbarn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 175
  • DÖV 2004, 759
  • BauR 2004, 463
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2003 - 10 B 1593/03
    Dürr, a.a.O., § 37 Rn. 35; BVerwG, Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BRS 60 Nr. 183.
  • BVerwG, 24.04.1997 - 4 B 65.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch des Nachbarn auf Aufstellung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2003 - 10 B 1593/03
    BVerwG, Beschluss vom 24.4.1997 - 4 B 65.97 -, BRS 59 Nr. 179.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 5 S 634/16

    Nachbarliche Abwehrrechte gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines

    Die nachbarlichen Abwehrrechte gegen eine Baugenehmigung, die auf der Grundlage einer Abweichungsentscheidung nach § 246 Abs. 14 BauGB erteilt worden ist, gehen daher jedenfalls nicht weiter, als wenn das Vorhaben ohne Abweichungsentscheidung genehmigt worden wäre (so OVG NRW, Beschluss vom 9.9.2003 - 10 B 1593/03 -, NVwZ-RR 2004, 175 zu § 37 BauGB, an den § 246 Abs. 14 BauGB laut Begründung des Gesetzentwurfs (a .a. O.) anknüpft).
  • VG Münster, 20.01.2005 - 2 K 5179/03

    Bauplanungsrechtliche Zulassung einer geschlossenen Maßregelvollzugseinrichtung ;

    vgl. insoweit auch bereits OVG NRW, Beschlüsse vom 9. September 2003 - 10 B 1593/03 und vom 16. Januar 2004 - 10 B 2439/03 - im Rahmen der vorangegangenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. September 2003 - 10 B 1593/03 und vom 16. Januar 2004 - 10 B 2439/03 - im Rahmen der vorangegangenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, jeweils unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996, - 4 B 215.96 -, BRS Bd. 58, Nr. 164. Unter Berücksichtigung, dass das Grundstück der Kläger als Außenbereichsgrundstück unvermindert nutzbar ist, und mit Blick auf die Vorbelastungen, denen ihr Grundstück durch die lärmintensiven Nutzungen der U-C- Kaserne und die Bahntrasse S-M ausgesetzt ist, ist ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot auch unter diesem Aspekt nicht feststellbar.

    vgl. insoweit auch bereits OVG NRW, Beschlüsse vom 9. September 2003 - 10 B 1593/03 und vom 16. Januar 2004 - 10 B 2439/03 - im Rahmen der vorangegangenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. September 2003 - 10 B 1593/03 und vom 16. Januar 2004 - 10 B 2439/03 - im Rahmen der vorangegangenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, jeweils unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996, - 4 B 215.96 -, BRS Bd. 58, Nr. 164. Unter Berücksichtigung, dass das Grundstück der Kläger als Außenbereichsgrundstück unvermindert nutzbar ist, und mit Blick auf die Vorbelastungen, denen ihr Grundstück durch die lärmintensiven Nutzungen der U-C- Kaserne und die Bahntrasse S-M ausgesetzt ist, ist ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot auch unter diesem Aspekt nicht feststellbar.

  • OVG Hamburg, 09.05.2016 - 2 Bs 38/16

    Errichtung einer Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen und

    Wie bei § 37 Abs. 1 BauGB (vgl. dazu OVG Münster, Beschl. v. 9.9.2003, NVwZ-RR 2004, 175; Rieger in: Schrödter, Baugesetzbuch, 8. Aufl. 2015, § 37 Rn. 21; Spannowsky/Uechtritz, Baugesetzbuch, 2. Aufl. 2014, § 37 Rn. 27; Brügelmann/Dürr, BauGB, Stand: Dez. 2015, § 37 Rn. 35) lässt sich dabei die Bedeutung der nachbarlichen Interessen den Grundsätzen zu § 31 Abs. 2 BauGB entnehmen, der trotz seiner strukturellen Unterschiede zu § 37 BauGB ebenfalls ein Absehen von planerischen Festsetzungen ermöglicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - 10 A 1261/17

    Stadt Lünen obsiegt im Streit um die Zustimmung zur bauplanungsrechtlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - 4 C 20.88 -, juris, Rn. 16 ff. Siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 9. September 2003 - 10 B 1593/03 -, juris, Rn. 11. Siehe auch OVG NRW, Urteil vom 14. März 1991 - 11 A 2247/87 -, juris, Rn. 46.
  • VG Münster, 20.01.2005 - 2 K 1417/03

    Nachbarschutz gegen die Planung der Errichtung einer geschlossenen

    vgl. insoweit auch bereits OVG NRW, Beschlüsse vom 9. September 2003 - 10 B 1593/03 und vom 16. Januar 2004 - 10 B 2439/03 - im Rahmen der vorangegangenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. September 2003 - 10 B 1593/03 und vom 16. Januar 2004 - 10 B 2439/03 - im Rahmen der vorangegangenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, jeweils unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996, - 4 B 215.96 -, BRS Bd. 58, Nr. 164. Unter Berücksichtigung, dass das Grundstück des Klägers als Außenbereichsgrundstück auch für sein Pferdeleistungszentrum unvermindert nutzbar ist, und mit Blick auf die Vorbelastungen, denen sein Grundstück durch die lärmintensiven Nutzungen der U-C-Kaserne und die Bahntrasse S-M ausgesetzt ist, ist ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot auch unter diesem Aspekt nicht feststellbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2005 - 7 A 2847/05
    Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. September 2003 - 10 B 1593/03 -, BRS 66 Nr. 185.
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